Salzgrotte
Salzgrotte (normale Inhalation 1%)
In der Salzgrotte inhaliert man eine 1%ige Salzlösung. Durch die Vernebelung des ganzen Raumes inhaliert man automatisch in dem man sich im Raum aufhält.
Ablauf:
Sie nehmen in Straßenkleidung Platz auf einer unserer gepolsterten Relax-Liegen,
bei gedämmten Licht atmen Sie über einen Zeitraum von 45 Minuten die mit Sole angereicherte Natursalz- Luft ein und entspannen bei beruhigenden Klängen und dem plätschern des
Natursalz-Gradierwerks.
Sitzungen beginnen, immer zur vollen Stunde. Bitte kommen Sie 5 Minuten früher.
Ein Besuch wird empfohlen bei:
Häufigen Erkältungskrankheiten, Bronchitis, Asthma, COPD, Pollen- und Hausstaub-Allergien.
Zudem ist die Salzgrotte ein Ruheraum und empfiehlt sich bei:
Burn-Out, Ermüdung, Stress, Depression.
* Sie betreten die Grotte in Straßenbekleidung.
* Die Temperatur der Grotte liegt zwischen 18 - 22 °C, daher empfehlen wir etwas wärmere Bekleidung.
* Die Salzgrotte ist ein Ruheraum, Kinder unter 15 haben zu den regulären Sitzungen keinen Zutritt. (Ausnahme Kinderstunde um 16:00)
-Größe der Salzgrotte 100 Quadratmeter.
-12 Relax-Liegen
-Stärke der Inhalation 1% Natursole
-Dauer der Sitzung 45 min.
-Anmeldung erforderlich.
-Wir bitten auf starkes Parfüm zu verzichten.
Salzgrotte Kinderstunde
Spielen und inhalieren ist das Motto der Kinderstunde. Durch die Vernebelung des ganzen Raumes inhalieren die Kinder automatisch in dem sie sich im Raum aufhalten. (Stärke der Inhalation 1%).
Kinderstunde ist jeden Tag um 16:00 von Montag bis einschließlich Sonntag. Die Salzgrotte wir für die Familie umgestalte. Eine Rutsche und viele Spielsachen stehen für die Kinder bereit.
Zur Kinderstunde haben nur Familien Zutritt, von 16:00 bis 16:45 können die Kinder toben und so laut spielen wie sie wollen.
Kinder benötigen ein zweites Paar Socken/Stoppersocken.
“Die Anwendungen in der Salzgrotte sowie der Solevernebelungsgrottedürfen gemäß §§ 1, 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) nach derzeitiger Sachlage nicht mit Werbeaussagen in Bezug auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, krankhaften Beschwerden und Leiden beworben werden.”